1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsabschlüsse und Rechtsbeziehungen zwischen der BeamYourScreen GmbH – nachfolgend auch BeamYourScreen genannt – und Dritten, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die jeweils aktuelle Version ist unter
www.BeamYourScreen.com abrufbar.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden oder anderer Dritter gelten nur wenn BeamYourScreen ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn BeamYourScreen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden bzw. Dritten die jeweilig geschuldete geschäftliche Handlung vorbehaltlos ausführt. Ein solches Vorgehen gilt nicht als eine stillschweigende Zustimmung von BeamYourScreen zur Geltung der entgegenstehenden bzw. abweichenden Bedingungen des Dritten.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden bzw. Dritten.
2. Angebot, Bestellung, Annahme, Widerrufsrecht, Kündigung
2.1. Angebote von BeamYourScreen sind freibleibend und unverbindlich, auch hinsichtlich des Lieferungs- und Leistungszeitpunktes, es sei denn, die Verbindlichkeit wird ausdrücklich im Angebot schriftlich benannt oder die Verbindlichkeit einer Preisangabe oder sonstiger Angaben auf der elektronischen Bestellseite ist ausdrücklich genannt. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Zusendung einer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung und mit dem dort wiedergegebenen Inhalt zustande. Technische und sonstige Änderungen bleiben im zumutbaren Umfang vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der Kunde ist bei Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Unterlässt der Kunde die notwendigen Informationen oder gibt er von vornherein falsche Daten an, insbesondere falsche Adressen und E-Mail-Adressen, kann BeamYourScreen vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen.
2.3. BeamYourScreen wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung verbunden werden.
2.4. BeamYourScreen ist berechtigt, die Annahme der Bestellung, zum Beispiel nach Prüfung der Bonität des Kunden, abzulehnen.
2.5. BeamYourScreen ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei BeamYourScreen anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch BeamYourScreen zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail erfolgen.
2.6. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.7. Der Kunde ist verpflichtet, die Software entsprechend den Anweisungen der Gebrauchsanleitung und Leistungsbeschreibung zu installieren und zu behandeln.
2.8. Für einen Kunden der Verbraucher i. S. d. § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist gilt Folgendes: Dem Verbraucher (Kunden) steht, soweit der auf diesen Bedingungen basierende Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde, ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren an dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistung nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist schriftlich in Textform, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber BeamYourScreen zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind. Der Kunde (Verbraucher) ist bei Ausübung des Widerrufsrechtes zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versendet werden kann. Er trägt in diesem Fall bei einem Bestellwert bis zu einem Betrag von € 40 die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Sache entspricht nicht der bestellten.
2.9. Ist BeamYourScreen aus Gründen, die keine der Parteien zu vertreten hat (zum Beispiel höhere Gewalt, Streik und sonstige bei BeamYourScreen nicht vorhersehbare und von BeamYourScreen nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch wirtschaftlich zumutbare Aufwendungen nicht zu überwinden sind), nicht in der Lage, die übernommenen Leistungen rechtzeitig zu erbringen, und ist dies auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesen Fällen behält der Kunde den Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Teilleistungen, BeamYourScreen auf den anteiligen Vergütungsanspruch. Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferung, Beendigung
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder den als verbindlich bezeichneten Angaben auf der Bestellseite nichts anderes ergibt, gelten die Preise von BeamYourScreen für die Lieferung ab Lager, ausschließlich Versandkosten, welche gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.2 Ist der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB wird dem Kunden die Mehrwertsteuer hinzugerechnet und entsprechend ausgewiesen. Ist der Vertragspartner Unternehmer i. S. d. § 14 BGB versteht sich der Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Die Preise beziehen sich ausschließlich auf Softwareprodukte von BeamYourScreen, insbesondere verstehen sich die Preise ausschließlich Installationskosten, Schulungen, Zubehör oder sonstiger Nebenleistungen, es sei denn etwas anderes ist schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden. Wartungsleistungen unterliegen grundsätzlich einem gesondert vereinbarten Wartungsvertrag. Nähere Leistungen ergeben sich aus dem Wartungsvertrag.
3.4. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
3.5. Nach Erhalt der Lieferung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 14 Tagen, den Kaufpreis zu zahlen. Für den Fall, dass der Kunde nicht innerhalb dieser Frist die offene Forderung begleicht, mithin in Zahlungsverzug kommt, ist BeamYourScreen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BGB zu fordern. Ein Kunde, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, hat Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BGB zu entrichten. Kann BeamYourScreen einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist BeamYourScreen berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, BeamYourScreen nachzuweisen, dass BeamYourScreen als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.6. Der Rechnungsbetrag ist, vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Der Kunde kommt auch dann in Verzug, wenn er die Rechnung nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung beim Kunden bezahlt. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde, der Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, innerhalb der jeweiligen Rechnung besonders hingewiesen. Bei Zahlungen durch Kreditkarte, Lastschrift oder Vorauskasse wird die Software erst nach Zahlungseingang ausgeliefert bzw. frei geschaltet.
3.7. Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, ist BeamYourScreen berechtigt sämtliche Leistungen zurückzuhalten und ihre Rechte aus Eigentumsvorbehalt auszuüben.
3.8. Vereinbaren die Parteien nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist von weniger als zwei Wochen ist lediglich bei besonderer Eilbedürftigkeit, die nicht durch den Kunden verursacht worden ist, angemessen.
3.9. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches muss stets unter Benennung des Grundes und mit Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise mind. zwei Wochen) angedroht werden und kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB kann die Fristsetzung entfallen. Die Partei, welche die Störung überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen. Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
3.10. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von BeamYourScreen anerkannt bzw. nach Aufforderung zur Stellungnahme nicht durch BeamYourScreen schriftlich bestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.11. BeamYourScreen kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden isoliert sinnvoll nutzbar sind.
3.12.Die Einhaltung von vereinbarten Lieferzeiten bzw. Lieferverpflichtungen ist abhängig von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden.
3.13. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist BeamYourScreen berechtigt, den BeamYourScreen entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4. Vertragsgegenstand, Nutzungsumfang der Software
4.1. Vertragsgegenstand ist insbesondere die Lieferung und Nutzung der jeweiligen Softwareprodukte von BeamYourScreen.
4.2 Der Umfang der Softwarenutzung und der damit einhergehenden Rechte und Verpflichtungen richtet sich nach dem im Lizenzzertifikat eingeräumten Nutzungsrecht sowie den Bestimmungen einer etwaigen gesonderten Lizenzvereinbarung und/oder insbesondere den Lizenzbestimmungen von BeamYourScreen für die Software.
5. Gefahrenübergang, Versand und Lieferung, Abnahme
5.1. Sofern eine Lieferung per Datenträger über den Versandweg vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, so weit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. BeamYourScreen liefert solange der Vorrat reicht.
5.2. Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht durch BeamYourScreen zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten für die Entsorgung der Verpackung zu sorgen.
5.3. Sofern der Kunde es wünscht, wird BeamYourScreen die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern; die hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde.
5.4. Bei einer Lieferung der Software via Internet, also insbesondere per E-Mail oder Internet-Download, geht die Gefahr des Unterganges und/oder der Änderung der Daten mit Durchgang der Daten durch die Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
6. Mängelhaftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsfreistellung, Schadensersatz
6.1. Die Mängelhaftung von BeamYourScreen richtet sich ausschließlich nach den Lizenzbestimmungen von BeamYourScreen bzw. einer gesonderten Lizenzvereinbarung, es sei denn, es werden Schadensersatzansprüche aus Mängelhaftung gegen BeamYourScreen geltend gemacht.
6.2. Der Kunde hat offensichtliche Schäden oder erhebliche Nutzungseinschränkungen unverzüglich zu rügen und BeamYourScreen mitzuteilen.
6.3. Verbraucher haben grundsätzlich die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Lediglich bei Produkten im Wert unter € 175 kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Software € 175 kann der Verbraucher nur Nachbesserung in Form von kostenfreiem Neudownload oder Update verlangen. Bei Unternehmern leistet BeamYourScreen für Mängel der Software zunächst nach Wahl von BeamYourScreen Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 9 und 10. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.5. Unternehmer müssen BeamYourScreen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6.6. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Software. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Software. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn BeamYourScreen grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von BeamYourScreen zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
6.7. Die Beschreibungen der Leistung in Unterlagen sowie auf der Webseite und in Online-Shops stellen keine Garantien, Eigenschaftszusicherungen oder Beschaffenheitsangaben dar. Die Erläuterungen von Informationsinhalten und Funktionen in der Benutzerhilfe stellt ebenso lediglich eine Beschreibung von Nutzungsmöglichkeiten dar. BeamYourScreen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Leistung für bestimmte vom Kunden beabsichtigte Zwecke geeignet ist. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch BeamYourScreen nicht.
6.8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Installations- und/oder Bedienungsanleitung, besteht lediglich eine Verpflichtung zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Anleitung der ordnungsgemäßen Installation bzw. Bedienung entgegensteht.
6.9. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von BeamYourScreen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet BeamYourScreen bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
6.10. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei BeamYourScreen zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
6.11. Soweit BeamYourScreen mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist BeamYourScreen für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sofern BeamYourScreen Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird BeamYourScreen den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.
6.12. Der Kunde stellt BeamYourScreen von allen Nachteilen frei, die BeamYourScreen durch Dritte wegen schädigender Handlung des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.
6.13. Für die in Abs. 1 genannten Schadensersatzansprüche aus Mängelhaftung oder sonstige Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen: a) Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden in sonstigen Fällen haftet BeamYourScreen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit den Ansprüchen eine Verletzung zugrunde liegt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BeamYourScreen, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von BeamYourScreen, beruht. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet BeamYourScreen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Abs. 13 b. b) BeamYourScreen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie schuldhaft, also auch bei Vorliegen nur einfacher Fahrlässigkeit, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt; in diesem Fall ist im Verhältnis zu einem Unternehmer die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf bis zu € 5.000 je Schadensfall und auf bis zu € 20.000 für alle Schadensfälle insgesamt, begrenzt. BeamYourScreen bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.
6.14. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Ansprüchen aus „Garantie“ gelten die gesetzlichen Regelungen. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt, ist eine weitergehende Haftung von BeamYourScreen im Rahmen der Schadensersatzhaftung in sonstigen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen sonstiger deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
6.15. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten vor einer ersten Verwendung der Software prüfen muss, ob die Installation der Software zu besonderen Interferenzen mit bereits installierter Software führen könnte, und weiter für eine Sicherung seiner Daten vor der ersten Installation und während des laufenden Betriebes zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss.
6.16. Soweit die Schadensersatzhaftung von BeamYourScreen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. BeamYourScreen behält sich das Eigentum am Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. BeamYourScreen wird diese Sicherheit auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen, die BeamYourScreen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen, nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BeamYourScreen berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie noch nicht ausgelieferte Teile des Vertragsgegenstandes zurückzubehalten. In der Rücknahme des Vertragsgegenstandes durch BeamYourScreen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, BeamYourScreen hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch BeamYourScreen liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. BeamYourScreen ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich der tatsächlichen Verwertungskosten – anzurechnen.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf das Eigentum der BeamYourScreen hinzuweisen und BeamYourScreen unverzüglich zu benachrichtigen, damit BeamYourScreen Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BeamYourScreen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer obsiegenden Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den BeamYourScreen entstandenen Ausfall.
7.4. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, BeamYourScreen nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt BeamYourScreen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde BeamYourScreen anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für BeamYourScreen.
8. Datenschutz
8.1. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, welche für die Vertragsabwicklung und die Erfüllung der vertraglichen und außervertraglichen Pflichten der BeamYourScreen notwendig sind, ausdrücklich zu. Das Recht auf Widerruf dieser Einwilligung steht dem Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft offen.
8.2. BeamYourScreen weist darauf hin, dass sie sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen und außervertraglichen Pflichten Dritter bedient, denen die erhobenen Daten zur Erfüllung dieser Pflichten übertragen werden können. Beispielhaft seien hier Dritte wie Wiederverkäufer, Lieferanten und Kreditkartenunternehmen genannt.
8.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BeamYourScreen die Firma, das Firmenlogo und die URL des Kunden als Referenz aufführen darf.
9. Nutzungsvereinbarung
9.1. Geltungsbereich und Gegenstand der Vereinbarung
9.1.1. Diese Nutzungsvereinbarung gilt zwischen der BeamYourScreen GmbH und dem Nutzer (im Folgenden: „Endnutzer“) für die von der BeamYourScreen GmbH gegen Nutzungsgebühr für einen festgelegten Zeitraum überlassene und auf Servern (im Folgenden: „BeamYourScreen-Server“) bereitgestellte Software mit Dokumentation (im Folgenden: „Vertragssoftware“).
9.1.2. Diese Nutzungsvereinbarung gilt unabhängig davon, ob der Endnutzer die Vertragssoftware unmittelbar von der BeamYourScreen GmbH oder von einem Dritten (z.B. einem Wiederverkäufer) gemietet hat.
9.1.3. Diese Nutzungsvereinbarung ergänzt den zwischen der BeamYourScreen GmbH und dem Endnutzer bzw. zwischen einem Dritten und dem Endnutzer geschlossenen Mietvertrag.
9.1.4. Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung sind die Festlegung der dem Endnutzer an der Vertragssoftware eingeräumten Nutzungsrechte und die Bereitstellung von BeamYourScreen-Servern durch die BeamYourScreen GmbH.
9.1.5. Die Vertragssoftware wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum.
9.1.6. Die BeamYourScreen GmbH und der Endnutzer sind sich darüber einig, dass im Fall der Überlassung der Vertragssoftware durch einen Dritten die BeamYourScreen GmbH mit Ausnahme der Einräumung von Nutzungsrechten und der Bereitstellung von BeamYourScreen-Servern keinerlei Verpflichtungen und insbesondere keine Haftung für etwaige Mängel an der Vertragssoftware aufgrund dieser Nutzungsvereinbarung übernimmt. Die Rechte des Endnutzers im Hinblick auf die Überlassung oder die Bereitstellung der Vertragssoftware richten sich in diesem Fall ausschließlich nach dem Vertrag mit dem Dritten.
9.1.7. Die dem Endnutzer überlassene Vertragssoftware besteht aus Programmkomponenten, die beim Endnutzer eingesetzt werden („Organisatorprogramm“) und aus Programmkomponenten, die beim jeweiligen Kommunikationspartner des Endnutzers eingesetzt werden („Teilnehmerprogramm“). Diese dem Endnutzer überlassenen Programmkomponenten werden nachfolgend zusammen als „BeamYourScreen-Software“ bezeichnet.
9.1.8. Alle Rechte an der BeamYourScreen-Software stehen im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander ausschließlich der BeamYourScreen GmbH zu. Der Endnutzer darf die BeamYourScreen-Software nur nach Maßgabe der nachfolgenden und gegebenenfalls einzelvertraglich vereinbarten Bestimmungen nutzen.
9.2. Nutzungsrechte des Endnutzers
9.2.1. Die BeamYourScreen GmbH räumt dem Endnutzer das einfache, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, zeitlich durch den Mietvertrag bestimmte und räumlich nicht beschränkte Recht ein, die BeamYourScreen-Software für eigene Zwecke zu nutzen.
9.2.2. Die dem Endnutzer durch diese Nutzungsvereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte an der BeamYourScreen-Software umfassen das Recht der jeweiligen Kommunikationspartner des Endnutzers, das Teilnehmerprogramm zu nutzen. Der jeweilige Kommunikationspartner des Endnutzers muss für eine vom Endnutzer initiierte Kommunikation über die Vertragssoftware keine Nutzungsrechte am Teilnehmerprogramm erwerben.
9.2.3. Bei Abschluss eines Mietvertrages über Einzelbenutzerlizenzen darf der Endnutzer die BeamYourScreen- Software pro gemietete Lizenz auf einem Desktop-Computer und einem Notebook-Computer im Betrieb des Endnutzers installieren. Die Nutzung ist auf eine benannte Person pro gemietete Lizenz beschränkt.
9.2.4. Bei Abschluss eines Mietvertrages über Arbeitsplatzlizenzen darf der Endnutzer die BeamYourScreen- Software pro gemietete Lizenz auf einem Computer im Betrieb des Endnutzers installieren und nutzen.
9.2.5. Bei Abschluss eines Mietvertrages über Teamlizenzen darf der Endnutzer die BeamYourScreen-Software pro gemietete Lizenz auf bis zu maximal 10 Computern im Betrieb des Endnutzers installieren. Die gleichzeitige Nutzung ist auf die Anzahl der gemieteten Lizenzen beschränkt.
9.2.6. Bei Abschluss eines Mietvertrages über Kanallizenzen darf der Endnutzer die BeamYourScreen-Software pro gemietete Lizenz auf beliebig vielen Computern im Betrieb des Endnutzers installieren. Die gleichzeitige Nutzung ist auf die Anzahl der gemieteten Lizenzen beschränkt.
9.2.7. Der Endnutzer darf keine Unterlizenzen an ihm überlassener BeamYourScreen-Software einräumen.
9.2.8. Der Endnutzer darf ihm überlassene BeamYourScreen-Software nur nach schriftlicher Zustimmung durch die BeamYourScreen GmbH an Dritte weitergeben. Die BeamYourScreen GmbH wird die Zustimmung nur erteilen, wenn der Endnutzer seine eigene Rechtsposition vollständig aufgibt, wenn er schriftlich versichert, keine Kopien der BeamYourScreen-Software zurückzubehalten und wenn der BeamYourScreen GmbH eine schriftliche Erklärung des Dritten vorgelegt wird, nach der dieser sich verpflichtet, die in dieser Nutzungsvereinbarung enthaltenen Bedingungen der BeamYourScreen GmbH gegenüber einzuhalten.
9.2.9. Der Endnutzer darf ihm überlassene BeamYourScreen-Software nicht bearbeiten, umgestalten, umarbeiten oder sonst verändern. Er darf ihm überlassene BeamYourScreen-Software nur dekompilieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 69 UrhG) vorliegen und wenn die BeamYourScreen GmbH ihm trotz schriftlicher Anfrage die für die Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Informationen nicht binnen angemessener Frist bereitgestellt hat. Das Recht des Endnutzers, die ihm überlassene BeamYourScreen-Software mit anderen Computerprogrammen zu verbinden, bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
9.3. Inhaberschaft an Rechten
9.3.1. Der Endnutzer erhält mit dieser Nutzungsvereinbarung nur das vereinbarte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Die BeamYourScreen GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
9.3.2. Der Endnutzer hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes der BeamYourScreen-Software.
9.4. BeamYourScreen-Server und Serversoftware
9.4.1. Die BeamYourScreen GmbH stellt unentgeltlich BeamYourScreen-Server bereit. Die darauf gespeicherte, dem Endnutzer bereitgestellte Vertragssoftware wird nachfolgend als „Serversoftware“ bezeichnet. Die BeamYourScreen-Server mit der Serversoftware sind für den Aufbau einer Verbindung zwischen dem Endnutzer und seinem jeweiligen Kommunikationspartner bei Einsatz der BeamYourScreen-Software erforderlich.
9.4.2. Die Bereitstellung von BeamYourScreen-Servern mit darauf gespeicherter Serversoftware über das Internet beschränkt sich auf die in der Produkt- und Leistungsbeschreibung der BeamYourScreen GmbH beschriebene Verfügbarkeit.
9.4.3. Der Endnutzer stellt die erforderliche Arbeitsumgebung bereit und hat insbesondere nach den Vorgaben der BeamYourScreen GmbH Hardware mit einem geeigneten Betriebssystem und eine Internetanbindung auf eigene Kosten vorzuhalten.
9.4.4. Alle Rechte an der auf den BeamYourScreen-Servern gespeicherten Serversoftware stehen im Verhältnis der Vertragsparteien zu einander ausschließlich der BeamYourScreen GmbH zu. Die BeamYourScreen GmbH stellt die Serversoftware lediglich auf den BeamYourScreen-Servern bereit; der Endnutzer hat keinen Anspruch auf Überlassung einer Kopie oder des Quelltextes der Serversoftware.
9.4.5. Soweit für den vertragsgemäßen Einsatz der BeamYourScreen-Software eine Nutzung der Serversoftware durch den Endnutzer erforderlich ist, darf der Endnutzer die Serversoftware in dem dazu erforderlichen Umfang nutzen.
9.5. Testversion und Free Version
9.5.1. Im Falle, dass die BeamYourScreen-Software als Testversion oder Free Version gekennzeichnet ist, ist dem Endnutzer im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung der Einsatz der BeamYourScreen-Software lediglich zu Evaluationszwecken gestattet.
9.5.2. Die BeamYourScreen GmbH übernimmt keinerlei Garantie und Haftung für den Einsatz der BeamYourScreen-Software als Testversion oder Free Version. Die BeamYourScreen-Software darf erst nach Abschluss eines Mietvertrages vollumfänglich genutzt werden.
9.6. Vervielfältigung
9.6.1. Die Vertragssoftware ist urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, darf der Endnutzer zu Sicherungszwecken die nach dem Stand der Technik erforderliche Anzahl von Kopien der BeamYourScreen-Software anfertigen.
9.6.2. Der Endnutzer ist verpflichtet, auf der Sicherungskopie – soweit dies technisch möglich ist – den Urheberrechtsvermerk der BeamYourScreen GmbH anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden.
9.6.3. Es ist ausdrücklich verboten, die BeamYourScreen-Software ganz oder teilweise in ursprünglicher oder in abgeänderter Form oder in mit anderer Software gemischter oder in Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
9.6.4. Der Endnutzer haftet für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die der BeamYourScreen GmbH aus einer Verletzung dieser Nutzungsvereinbarung durch den Endnutzer entstehen.
9.7. Änderungen und Aktualisierungen
9.7.1. Die BeamYourScreen GmbH ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Vertragssoftware nach eigenem Ermessen zu erstellen.
9.7.2. Die BeamYourScreen GmbH ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Vertragssoftware solchen Endnutzern zur Verfügung zu stellen, deren Vertragssoftware nicht registriert ist oder wenn Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt wurden.
9.8. Dauer der Vereinbarung
9.8.1. Mit der Kündigung des Mietvertrages über die Nutzung der BeamYourScreen-Software durch eine der Vertragsparteien erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Endnutzers an der BeamYourScreen-Software ebenso wie alle Vertragspflichten der BeamYourScreen GmbH.
9.8.2. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist der Endnutzer verpflichtet, die BeamYourScreen-Software sowie alle Kopien zu vernichten. Auf Verlangen der BeamYourScreen GmbH ist die vollständige Vernichtung durch notarielle eidesstattliche Erklärung zu versichern.
9.9. Gewährleistung und Haftung
9.9.1. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
9.9.2. Die BeamYourScreen GmbH übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt die BeamYourScreen GmbH keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Endnutzers genügt oder mit anderen vom Endnutzer ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Endnutzer selbst. Das gleiche gilt für die begleitende schriftliche und elektronische Dokumentation.
9.9.3. Ist die Software grundsätzlich unbrauchbar, hat der Endnutzer das Recht, den Mietvertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat die BeamYourScreen GmbH, wenn die Herstellung von brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
9.9.4. Die (auch außervertragliche) Haftung der BeamYourScreen GmbH ist ausgeschlossen, soweit die BeamYourScreen GmbH nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet, zum Beispiel wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
9.9.5. Macht ein Dritter gegen den Endnutzer Ansprüche aus Schutzrechten oder im Zusammenhang mit Schutzrechten geltend, so ist die BeamYourScreen GmbH unter Ausschluss weitergehender Haftung berechtigt, entweder von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten ein Benutzungsrecht zu erwirken oder die das Schutzrecht verletzenden Teile zu ändern oder gegen schutzrechtsfreie BeamYourScreen Nutzungsvereinbarung auszutauschen oder die betreffenden Erzeugnisse gegen anteilige Erstattung des Mietpreises zurückzunehmen.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen
10.1. Es gelten die Gesetze und das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Die Anwendung der „Convention for the International Sale of Goods“ (CISG) vom 11. April 1980 in ihrer jeweils gültigen Fassung ist ausgeschlossen.
10.2. Als Gerichtsstand wird, soweit der Kunde Kaufmann oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der BeamYourScreen GmbH, Mannheim, vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Ferner ist Mannheim Erfüllungsort, soweit gesetzlich zulässig.
10.3. Die Rechte und Pflichten aus einer auf Grundlage dieser Bedingungen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung können ohne vorherige schriftliche Einwilligung von BeamYourScreen nicht auf Dritte übertragen werden.
10.4. Änderungen und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Betrifft eine unwirksame Bestimmung ein laufendes Vertragsverhältnis, so werden die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung treffen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg und dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Stand: 1. Januar 2008